§ 3 Winterfahrverbotskalender A 10 2024 und 2025

Alte FassungIn Kraft seit 19.12.2024

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2024

Gesetzesnummer

20012790

Dokumentnummer

NOR40267335

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