§ 3 Winterfahrverbotskalender A 10 2024

Alte FassungIn Kraft seit 26.1.2024

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2024

Gesetzesnummer

20012511

Dokumentnummer

NOR40259743

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