Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 3.
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2024
Gesetzesnummer
20012511
Dokumentnummer
NOR40259743
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