§ 3 Winterfahrverbotskalender 2024

Alte FassungIn Kraft seit 09.1.2024

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2024

Gesetzesnummer

20012485

Dokumentnummer

NOR40259273

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