§ 3 Wasserwirtschaftskataster

Alte FassungIn Kraft seit 22.1.1969

§ 3.

(1) In sachlicher Hinsicht ist die Darstellung wie folgt zu untergliedern:

Teil I: Grundlagen der Wasserwirtschaft

  1. a) Allgemeine Gebietsübersicht:
  1. geographische Gliederung,
  1. b) Vermessungstechnische Grundlagen:
  1. c) Hydrographische Grundlagen (quantitativ und qualitativ):
  1. systematischer Untersuchungen, insbesondere über Niederschlag, Oberflächengewässer, Grundwasser und Quellen,
  1. d) Nutzungs- und Gefährdungspotentiale:
  1. verf ügbare Wassermengen,

Teil II: Wasserwirtschaftlicher Bestand

Wasserversorgungen,

Abwasserbeseitigungen,

wassergefährdende Anlagen,

Gewässerregulierungen, Hochwasserschutz, Wildbachverbauungen,

Ent- und Bewässerungen,

Wasserkraft- und Speicheranlagen,

Schiffahrt, Flößerei, Fischerei, Sonstiges,

Schutzmaßnahmen und Widmungen, insbesondere wasserwirtschaftliche Rahmenverfügungen und anerkannte Rahmenpläne, Wasserschutz- und Schongebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Verordnungen über Flächenwidmungen und Raumordnungen.

Teil III: Für die Wasserwirtschaft maßgebliche Planungen

Grundwasserhoffnungsgebiete,

ent- und bewässerungsbedürftige Gebiete,

Entwürfe für wasserwirtschaftliche Rahmenpläne,

Teilplanungen und Ausbaukonzepte für Flußgebiete,

naturschutzrechtliche Planungen,

Raumordnungsstudien,

Vorkehrungen für Zivil- und Katastrophenschutz,

sonstige für die Wasserwirtschaft maßgebliche Siedlungs-, Verkehrs-,

Wirtschafts- und Erholungsplanungen.

(2) Bei der Darstellung sind rechtlicher Bestand und Planungen deutlich zu trennen.

(3) Als Hinweis auf wasserrechtliche Bewilligungen genügt gegebenenfalls die Anführung der Postzahl des Wasserbuches.

(4) Die einzelnen Beiträge zum Wasserwirtschaftskataster sind möglichst mit Quellenangabe und Abschlußdatum zu versehen. Ferner ist flußgebietsweise ein Literaturverzeichnis zu führen.

Schlagworte

Beobachtungsreihe, Nutzungspotential, Vermurungsabflußgebiet, Entwässerung, Wasserkraftanlage, Wasserschutzgebiet, Zivilschutz, Naturschutzgebiet, Siedlungsplanung, Verkehrsplanung, Wirtschaftsplanung

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2018

Gesetzesnummer

10010329

Dokumentnummer

NOR12131339

alte Dokumentnummer

N8196912143I

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