Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.
§ 3.
Die in den §§ 1 und 2 geregelten Schlüssel für die Anteile der Länder in den Jahren 2009 und 2010 sind erst nach dem Außerkrafttreten der §§ 2 und 4 des Zweckzuschussgesetzes 2001 anzuwenden. Nach einem späteren Außerkrafttreten als dem Ablauf des 31. Dezember 2008 treten diese Schlüssel rückwirkend mit 1. Jänner 2009 in Kraft und sind die bisherigen Vorschüsse aufzurollen.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
20006021
Dokumentnummer
NOR40101803
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