Berufsbild
§ 3.
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Verpackungstechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | ||
4. | Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung | |||
5. | Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes | |||
6. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach erfolgter Sicherheitsunterweisung unter fachgerechter Verwendung von Schutzausrüstungen | |||
7. | Lesen und Anfertigen von Skizzen, Werkzeichnungen und einfachen Schaltplänen | – | ||
8. | Lesen von technischen Unterlagen wie zB Montageanleitungen, Handbücher, Wartungsanleitungen | – | ||
9. | Grundkenntnisse der facheinschlägigen Normen, Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise | |||
10. | Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe des Metallbereiches, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten | |||
11. | Kenntnis der Packstoffe (Papier, Karton, Wellpappe, Verbunde, Kunststoffe) und Packhilfsmittel, ihrer Herstellung, Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten und Lagerung | |||
12. | Grundkenntnisse der wichtigsten Messgeräte | Kenntnis und Anwendung der wichtigsten Mess- und Prüfgeräte | – | |
13. | Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung (Metall, Kunststoff) von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten (zB Drehen, Fräsen) unter Beachtung der Gefahren und unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung | Anfertigen einfacher Ersatzteile aus Metall und Kunststoff | ||
14. | – | Herstellen und Reparieren von Stanz- und Ausbrechwerkzeugen | – | |
15. | Grundkenntnisse der verwendeten einschlägigen Maschinenelemente | Kenntnisse der verwendeten einschlägigen Maschinenelemente | – | |
16. | Herstellen von facheinschlägigen Verbindungen wie zB Löten, Kleben, Schweißen | – | ||
17. | Kenntnis des Oberflächenschutzes zur Verhinderung von Korrosion | – | – | |
18. | Grundkenntnisse der Mechanik, Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik | Grundkenntnisse der mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und elektropneumatischen Steuer- und Regeltechnik sowie von freiprogrammierbaren Steuerungen | Anwenden von freiprogrammierbaren Steuerungen | |
19. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | |||
20. | Kenntnis der betrieblichen informationstechnologischen Einrichtungen für die Auftragsabwicklung und Datenerfassung von Arbeitsabläufen und Ergebnissen | Anwenden der betrieblichen informationstechnologischen Einrichtungen für die Auftragsabwicklung und Datenerfassung von Arbeitsabläufen und Ergebnissen | ||
21. | – | – | Anwenden von Kommunikationsmitteln und Präsentation von Arbeitsergebnissen unter Anwendung von Präsentationshilfen (wie Flipchart, Folien, Präsentationsprogramme) | |
22. | – | Zeichnen und Anfertigen von Packmittelmustern per Hand | – | |
23. | – | Einführung in die Musterherstellung mittels CAD | Kenntnis des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD) von Packmitteln | |
24. | – | – | Kenntnis des rechnergestützten Fertigens (CAM) | |
25. | – | Grundkenntnisse der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung für die Produktion | Kenntnis der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung für die Produktion | |
26. | Kenntnis der Arten und Typen von Packmittel unter Berücksichtigung der Verpackungscodes | Kenntnis der gebräuchlichen Verpackungssysteme | – | |
27. | – | Grundkenntnisse des Hoch-, Flach-, Tief- und Siebdruckes unter besonderer Berücksichtigung der im Betrieb angewendeten Druckverfahren | – | |
28. | – | Grundkenntnisse der Druckvorbereitung und der Druckformenherstellung | Grundkenntnisse des Zusammenwirkens der Druckvorstufe mit CAD | |
29. | – | Grundkenntnisse der Kunststoffverarbeitung in der Packmittelherstellung | ||
30. | Mitarbeit beim Anwenden der Verfahrensschritte zur Packmittelerzeugung wie zB Einteilen, Messen, Drucken, Ritzen, Rillen, Nuten, Biegen, Falzen, Falten, Stanzen, Schlitzen, Perforieren, Schneiden, Prägen, Pressen, Verbinden, Kaschieren, Konfektionieren, Tiefziehen sowie Zurichten | Anwenden der Verfahrensschritte zur Packmittelerzeugung wie zB Einteilen, Messen, Drucken, Ritzen, Rillen, Nuten, Biegen, Falzen, Falten, Stanzen, Schlitzen, Perforieren, Schneiden, Prägen, Pressen, Verbinden, Kaschieren, Konfektionieren, Tiefziehen sowie Zurichten | ||
31. | Kenntnis der Verfahren der maschinellen Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und ihrer Funktionsweise | |||
32. | Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen und Überwachen von Maschinen zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und Apparaten | Einrichten, Bedienen und Überwachen von Maschinen zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und Apparaten | ||
33. | – | Kenntnis der Veredelung von Packstoffen und Packmitteln | – | |
34. | – | – | Kenntnis der wichtigsten Abpackvorgänge wie zB Aufrichten, Füllen, Verschließen; Formen, Einschlagen, Einwickeln | |
35. | – | Kenntnis der Störungsursachen und der Störungsbehebung bei der Packmittelherstellung sowie Erkennen und Beseitigen von Störungen an Maschinen zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und Apparaten durch systematische Fehlersuche | ||
36. | Kenntnis der zweckmäßigen Anwendung von Schmiermitteln | – | – | |
37. | Kenntnis der vorbeugenden Wartung (Wartungspläne) und Instandhaltung sowie Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der Maschinen zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und Apparaten | Durchführen einfacher Wartungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten | ||
38. | – | – | Prozesssteuerung, auch rechnergestützt, und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten | |
39. | – | – | Protokollieren und Auswerten von Arbeitsergebnissen mit und ohne EDV-Unterstützung | |
40. | – | – | – | Normgerechte Überwachung, Kontrolle und Prüfung der Produkte |
41. | – | – | Grundkenntnisse des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung, Personalplanung) sowie Mitarbeit beim betrieblichen Produktionsmanagement | |
42. | – | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | ||
43. | Kenntnis des Qualitätsmanagementsystems | Mitarbeit beim Qualitätsmanagement | ||
44. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden, Lieferanten und Behördenvertretern unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | |||
45. | Kenntnis des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes sowie der vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen | |||
46. | Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke | |||
47. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen | |||
48. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
49. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
50. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | |||
51. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||
52. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |||
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
Schlagworte
Betriebsform, Werkstoff, Verwendungsmöglichkeit, Messgerät, Stanzwerkzeug, Steuertechnik, Hardware, Hochdruckl, Flachdruck, Tiefdruck, Druckmaschine, Klebemaschine, Wartungsarbeit, Pflegearbeit, Terminplanung, Brandschutz
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021
Gesetzesnummer
20006341
Dokumentnummer
NOR40107083
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