Rechnungen, Lieferscheine oder sonstige Transportbegleitpapiere
§ 3
Rechnungen, Lieferscheine oder sonstige Transportbegleitpapiere über Fischereierzeugnisse oder Fische, für die Vermarktungsnormen bestehen oder Mindestgrößen festgelegt wurden, haben nachstehende Angaben zu enthalten:
- 1. die einschlägige Bezeichnung jeder Art und ihr geographisches Ursprungsgebiet,
- 2. Menge und KN-Code,
- 3. die Frischeklassen und Größenklassen und
- 4. gegebenenfalls die jeweilige Mindestgröße der Fische.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)