§ 3 Studienordnung für das Studium zur Erwerbung des Doktorates der Theologie an Katholisch-theologischen Fakultäten

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1988

Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).

Inskription

§ 3.

(1) Als erstes Semester des Doktoratsstudiums ist jenes zu zählen, das nach der erfolgreichen Ablegung der zweiten Diplomprüfung inskribiert wurde, oder zu dessen Anfang, spätestens am Ende der ordentlichen Inskriptionsfrist (§ 19 Abs. 3 Allgemeines Hochschul-Studiengesetz), diese Prüfung abgelegt wurde.

(2) Während des Doktoratsstudiums sind insgesamt 24 Wochenstunden, davon 16 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern, zu inskribieren. Die Zahl der inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester mindestens zwei zu betragen.

(3) Während des Doktoratsstudiums sind in den folgenden Pflicht- und Wahlfächern mindestens zu inskribieren:

Zahl der

Name des Faches Wochenstunden

a) das Fach, dem das Thema der Dissertation

angehört ....................................... 8

b) nach Wahl des Kandidaten eines der folgenden

Fächer:

1. Altes Testament,

2. Neues Testament,

3. Dogmatik (einschließlich der ökumenischen

Theologie und Sakramententheologie),

4. Fundamentaltheologie,

5. Moraltheologie,

6. Pastoraltheologie,

7. Liturgiewissenschaft,

8. Katechetik und Religionspädagogik,

9. Kirchengeschichte,

10. Kirchliches Recht ........................... 2

(4) Nach Maßgabe der im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen und unter Beachtung der im Abs. 3 festgelegten Mindeststundenzahlen ist aus den Pflicht- und Wahlfächern insgesamt die im Abs. 2 festgelegte Zahl von Wochenstunden zu inskribieren.

(5) Die nach Inskription der Pflicht- und Wahlfächer auf die im Abs. 2 festgelegte Gesamtstundenzahl noch fehlende Zahl von Wochenstunden ist durch die Inskription beliebiger Lehrveranstaltungen als Freifächer zu erfüllen. Die im Studienplan empfohlenen Freifächer sind besonders zu beachten.

Schlagworte

Pflichtfach

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2026

Gesetzesnummer

10009329

Dokumentnummer

NOR12119118

alte Dokumentnummer

N7197130990L

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