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§ 3 Straßenerhaltungsfachmann/-frau-Ausbildungsordnung
aktuell keine Fassung in Kraft
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01.6.2011 bis 30.06.2025 (BGBl. II Nr. 143/2025)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Betriebsform
Verwendungsmöglichkeit
Radweg
Betonmauerwerk
Anbaugerät
Sommerdienst
Aufbau
Holzschutzarbeit
Pflanzenschutzvorschrift