§ 3 Restaurantfachmann-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2003

Berufsbild

§ 3.

(1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass sie nach einer Einführung erweitert, vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis fachgerecht angewendet werden.

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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

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1. Handhaben, Pflegen und Sauberhalten

der in der Ausbildung zum Einsatz

gelangenden branchenspezifischen -

Arbeitsgeräte und Maschinen unter

Einbeziehung der zeitgemäßen Technik

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2. Selbständiges

Bereitstellen der

notwendigen

Materialien und - -

Arbeitsgeräte für

das Service (Mise

en place)

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3. Kenntnis aller

Einstellen, Servierarten,

Servieren Einreichen, selbständiges

(Einstellen von Anrichten, Durchführen aller

Speisen und Vorlegen Vorlegetechniken,

Getränken und Selbständiges

Plattenservice Servieren von Speisen

und Getränken

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4. Servieren von

offenen und Servieren von

geschlossenen offenen und -

Getränken sowie geschlossenen

Kaffee Getränken

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5. Kenntnis der

verschiedenen Selbständiges Durchführen verschiedener

Gedeckarten, wie Gedeckarten, wie Frühstück, Couvert,

Frühstück, Kenntnis der Spezialgedecke

Couvert

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6. Kenntnis über

Allgemeines Beratungs- und

Verhalten im Verkaufsgespräche

Gespräch mit dem mit dem Gast. Selbständiges Führen

Gast. Durchführen von von Beratungs- und

Grundkenntnisse Kommunikations- Verkaufsgesprächen

der Kommunikation übungen mit dem mit dem Gast

und Präsentati- Ausbildner und

onsfähigkeit Präsentations-

techniken

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7. Berufsbezogene Kenntnisse über eine Fremdsprache

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8. Erlernen und

Erlernen und Beherrschen

Beherrschen Erlernen und notwendiger

notwendiger Beherrschen beruflicher

beruflicher notwendiger Umgangsformen,

Umgangsformen, beruflicher Entgegennehmen,

Kenntnis über das Umgangsformen, Behandeln bzw.

Entgegennehmen, Entgegennehmen, Weiterleiten von

Behandeln bzw. Behandeln bzw. Reklamationen.

Weiterleiten von Weiterleiten von Selbständige

Reklamationen Reklamationen Entscheidungen im

vorgegebenen Rahmen

treffen

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9. Durchführen der

Verarbeitungs-

techniken Filetieren,

Flambieren,

Tranchieren,

Marinieren am Tisch,

Sideboard oder in der

Küche, soweit diese

Verarbeitungs-

Kenntnis über die techniken vom

Vorbereitungs- Kenntnis vom Angebotsprogramm des

arbeiten zum Filetieren, Lehrbetriebes umfasst

Filetieren, Flambieren, sind;

Flambieren, Tranchieren und in den übrigen

Tranchieren und Marinieren Betrieben Kenntnis

Marinieren der Verarbeitungs-

techniken,

Filetieren,

Flambieren,

Tranchieren,

Marinieren am Tisch,

Sideboard oder in der

Küche

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10. Kenntnis der

verschiedenen Kenntnis und Selbständiges

Vorlegetechniken Mitarbeiten beim Arbeiten am

wie Gueridon oder Gueridon oder am

Gueridonservice Sideboard Sideboard

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11. Kenntnis der

Kenntnis der Herstellung von

Herstellung von Speisen; Herstellen von

Speisen Herstellen Speisen

kleiner Speisen

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12. Kenntnis der

Kenntnis der Kenntnis der Menüzusammenstellung,

Menüzusammen- Menüzusammen- der Speisenfolge

stellung stellung und der sowie der dazu

Speisenfolge passenden Getränke

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13. Grundkenntnisse Kenntnis der heimischen Küche sowie der

der heimischen wesentlichen europäischen und

Küche internationalen Gerichte

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14. Grundkenntnisse

der einfachen Kenntnis der wichtigsten

gastronomischen gastronomischen Fachausdrücke

Fachausdrücke

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15. Kenntnis über die

gängigen nicht-

alkoholischen und - -

alkoholischen

offenen Getränke

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16. Kenntnis der Getränke und deren Wirkung auf die Gesundheit

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17. Kenntnis der verschiedenen

Einführung in die Getränkesorten, der Getränkelagerung

Getränkekunde sowie der entsprechenden

Getränketemperaturen beim Lagern und

Servieren

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18. Kenntnis über Kenntnis von Kaffeespezialitäten;

Rezepturen von Zubereiten von Kaffeespezialitäten

Kaffee- und Servieren derselben

spezialitäten

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19. Barkunde - Herstellung

Kenntnis der einfacher

wichtigsten Mischgetränke

- Misch- und sowie

Mixgetränke internationaler

sowie Cocktails

internationaler

Cocktails

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20. Mitarbeit bei

Kenntnis über der Gestaltung Beratung der Gäste

Aufbau und der Speisekarte aus der Speise- und

Funktion der sowie der Getränkekarte unter

Speise- und Tageskarte unter Anwendung gängiger

Getränkekarte, Berücksichtigung Verkaufstechniken

Kenntnis der des saisonalen

Erstellung der Speisen- und

Getränkekarte Getränkeangebots,

Tageskarten-

erstellung

handschriftlich

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21. Erstellen einfacher

- - schriftlicher

Menüangebote

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22. Grundkenntnisse

über die Kenntnis der Zusammensetzung und der

Zusammensetzung Qualitätsmerkmale von Speisen.

und Qualitäts- Kenntnis der Zusammensetzung und der

merkmale von der Qualitätsmerkmale von Getränken

Speisen und

Getränken

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23. Mitarbeit beim

Erstellen der

Getränke- sowie

der Weinkarte Beratung der Gäste

unter besonderer aus der Getränke- und

- Berücksichtigung Weinkarte sowie das

der verschiedenen praktische Arbeiten

Weinsorten vor dem Gast

(inklusive (Präsentieren, Öffnen

österreichischer und Servieren)

Weinanbaugebiete)

und Bierarten

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24. Kenntnis der Grundbegriffe der

- Ernährungslehre und der verschiedenen

Kostformen, wie Roh-, Schon- und

Vollwertkost

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25. Kenntnis

verschiedener Mitarbeit bei der Planung und

gastronomischer Durchführung von gastronomischen

Veranstaltungen Sonderveranstaltungen mit Hilfe

sowie ihrer aller im Betrieb vorhandenen

Planung und elektronischen und rechnergestützten

Durchführung Arbeitsmittel

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26. Kenntnis der

Kenntnis der verschiedenen

verschiedenen Spezialgläser-

Gläser und und -

Besteckarten Spezialbesteck-

arten

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27. Selbständiges

Schreiben der

Kenntnis der Abrechnung;

verschiedenen Durchführen der

Einführung in die Arten der inner- innerbetrieblichen

innerbetriebliche betrieblichen Abrechnung unter

Struktur und Abrechnung sowie Berücksichtigung und

Organisation selbständiges Anwendung der im

Bonieren von Betrieb vorhandenen

Speisen und rechnergestützten

Getränken Arbeitsmittel;

Bedienen von

elektronischen

Kassensystemen

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28. Einschlägige Kenntnis der

Warenkontrolle einschlägigen

Warenkontrolle, und Lagerverwaltung,

Warenlagerung Warenlagerung. Lagerkontrolle;

Unter Anleitung selbständige

vergleichende Durchführung der

Qualitätsmerkmale einschlägigen

erkennen Warenannahme

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29. Wareneinkauf,

- - Warenverkauf

(Kalkulation)

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30. Kenntnis und Anwendung der im Betrieb vorhandenen

bürotechnischen, elektronischen und rechnergestützten

Arbeitsmittel

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31. Grundkenntnisse

der Erstellung

eines Kenntnis der Erstellung eines

Dienstplanes Dienstplanes nach den gesetzlichen

nach den Vorschriften

gesetzlichen

Vorschriften

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32. Kenntnis der betrieblichen

Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere -

hinsichtlich einer zweckmäßigen

Entsorgung; Abfalltrennung

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33. Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen

(§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

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34. Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie

der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz

des Lebens und der Gesundheit, insbesondere auch des

nationalen Lebensmittelrechtes und des praktizierten

EU-Lebensmittelrechtes; Kenntnis über erste Hilfe bei

kleinen Brand- und Schnittverletzungen

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35. Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen

Vorschriften

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(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist - unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben - auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

Schlagworte

Beratungsgespräch, Kommunikationsübung, Präsentationstechnik,

Verarbeitungstechnik, Vorbereitungsarbeit, Menüzusammenstellung,

Speisekarte, Speisenangebot, Tageskartenerstellung, Getränkekarte,

Rohkost, Schonkost, Brandverletzung

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2019

Gesetzesnummer

20002886

Dokumentnummer

NOR40044616

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