§ 3 Privilegien und Immunitäten - Sekretariat des Wassenaar Arrangements

Alte FassungIn Kraft seit 30.11.1996

§ 3

§ 3. Diese Verordnung tritt mit der endgültigen Beendigung des Informationsaustauschs im Rahmen des Wassenaar Arrangements oder mit Inkrafttreten eines Bundesgesetzes über die rechtliche Stellung des Wassenaar Arrangements außer Kraft.

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