§ 3
Die Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan der Soldaten an der Theresianischen Militärakademie, die
- 1. am Grundausbildungslehrgang für die Verwendungsgruppe H 2 oder
- 2. an der Truppenoffiziersausbildung
teilnehmen, beträgt monatlich 18,55 vH des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung nach § 118 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956.
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