§ 3.
Die Journaldienstzulage für Journaldienste an Sonn- und Feiertagen beträgt für eine Stunde:
- 1. für die ersten sechs Stunden:
a) für Beamte der Verwendungsgruppen A1 und A ....... 1,49 vH,
b) für Beamte der Verwendungsgruppen A2 und B ....... 1,17 vH,
c) für Beamte der Verwendungsgruppen A3 und C ....... 0,83 vH,
d) für Beamte der Verwendungsgruppen A4, A5 und D ... 0,66 vH,
e) für Beamte der Verwendungsgruppen A7 und E ....... 0,57 vH,
f) für Beamte der Verwendungsgruppen E1 und W1 ...... 1,22 vH,
g) für Beamte der Verwendungsgruppen E2b
nach einer im Exekutivdienst tatsächlich
zurückgelegten Dienstzeit von sechs Jahren,
E2a und W2 ....................................... 0,91 vH,
h) für Beamte der Verwendungsgruppen E2b,
sofern die im Exekutivdienst tatsächlich
zurückgelegte Dienstzeit noch nicht sechs
Jahre beträgt, E2c und W3 ........................ 0,71 vH,
2. für die sechs Stunden übersteigende Zeit:
a) für Beamte der Verwendungsgruppen A1 und A ....... 1,21 vH,
b) für Beamte der Verwendungsgruppen A2 und B ....... 0,95 vH,
c) für Beamte der Verwendungsgruppen A3 und C ....... 0,67 vH,
d) für Beamte der Verwendungsgruppen A4, A5 und D ... 0,54 vH,
e) für Beamte der Verwendungsgruppen A7 und E ....... 0,46 vH,
f) für Beamte der Verwendungsgruppen E1 und W1 ...... 0,99 vH,
g) für Beamte der Verwendungsgruppen E2b nach
einer im Exekutivdienst tatsächlich
zurückgelegten Dienstzeit von sechs Jahren,
E2a und W2 ....................................... 0,75 vH,
h) für Beamte der Verwendungsgruppen E2b, sofern
die im Exekutivdienst tatsächlich zurückgelegten
Dienstzeit noch nicht sechs Jahre beträgt, E2c und
W3 ............................................... 0,58 vH,
- des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung. Von diesen Hundertsätzen gelten 50 vH als Überstundenzuschlag.
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2025
Gesetzesnummer
10008356
Dokumentnummer
NOR12110002
alte Dokumentnummer
N6199530028L
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