§ 3 PAG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2005

2. Hauptstück

Gebühren

1. Abschnitt

Nationale Patentanmeldungen und Patente Anmelde- und Recherchengebühr, Veröffentlichungsgebühren, Einspruchsgebühr

§ 3.

Für die Anmeldung eines Patentes ist eine Anmelde- und Recherchengebühr von 50 Euro sowie eine Veröffentlichungsgebühr von 130 Euro zu zahlen.

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