Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2024
Gesetzesnummer
20012620
Dokumentnummer
NOR40262761
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