§ 3 NLV 2024

Alte FassungIn Kraft seit 29.6.2024

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Inkrafttreten

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2024

Gesetzesnummer

20012620

Dokumentnummer

NOR40262761

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