§ 3 Meßkonzept zum Immissionsschutzgesetz-Luft

Alte FassungIn Kraft seit 09.10.1998

Bestimmungen hinsichtlich der Messung von Schwebestaub treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft (vgl. § 44).

Kategorien

§ 3.

Das Bundesgebiet wird entsprechend der Bevölkerungsverteilung in folgende Kategorien eingeteilt:

1. K1 ............ Gemeinden unter 5 000 Einwohner;

2. K2 ............ Gemeinden von 5 000 bis unter 10 000 Einwohner;

3. K3 ............ Gemeinden von 10 000 bis unter 30 000 Einwohner;

4. K4 ............ Gemeinden von 30 000 bis unter 100 000 Einwohner;

5. K5 ............ Gemeinden ab 100 000 Einwohner.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

10011133

Dokumentnummer

NOR12142530

alte Dokumentnummer

N8199854982L

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