§ 3 Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 14.6.2006

§ 3.

Der in Anlage 3 wiedergegebene Lehrplan für den Wahlpflichtgegenstand katholische Religion an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 aufsteigend in Kraft gesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2018

Gesetzesnummer

10009555

Dokumentnummer

NOR40079196

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