§ 3.
Der in Anlage 3 wiedergegebene Lehrplan für den Wahlpflichtgegenstand katholische Religion an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 aufsteigend in Kraft gesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2018
Gesetzesnummer
10009555
Dokumentnummer
NOR40079196
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