Heimarbeitszuschlag
§ 3.
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen Unkosten(Heimarbeits)zuschlag von 10%. Dieser ist gesondert auszuweisen.
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2017
Gesetzesnummer
20009531
Dokumentnummer
NOR40181112
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)