Ausbildungsleiter/in
§ 3
Ausbildungsleiter/in ist die/derjenige, die-/der nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen für die Ausbildung zuständig ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Ausbildungsleiter/in
§ 3
Ausbildungsleiter/in ist die/derjenige, die-/der nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen für die Ausbildung zuständig ist.
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