§ 3 Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.1989

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1989, 22.00 Uhr, in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt wird die Verordnung vom 22. November 1988, Zl. 610.800/4-I/6-1988, über eine Geschwindigkeitsbeschränkung für bestimmte Kraftfahrzeuge während der Nacht auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn aufgehoben.

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