§ 3 Generalstabsausbildungsverordnung 2013

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2013

Ablauf der Generalstabsausbildung und Ausbildungsformen

§ 3.

Der Generalstabslehrgang dauert sechs Semester und umfasst die in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Ausbildungsfächer (Lehr- und Stundenpläne). Er hat an der Landesverteidigungsakademie stattzufinden und ist dem dienstlichen Bedarf entsprechend abzuhalten. Der Generalstabslehrgang hat bis zum Ende des sechsten Semesters mit der Dienstprüfung abzuschließen.

Schlagworte

Lehrplan

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2021

Gesetzesnummer

20008582

Dokumentnummer

NOR40156228

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