Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2000
§ 3
§ 3. Der Aufgabenkreis des Finanzamts Graz-Umgebung wird um die bisher gemäß § 7 AVOG dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz zugewiesenen Aufgaben erweitert.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)