§ 3.
Der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen ist gemäß der Verordnung über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (NWKV), BGBl. Nr. 896/1995, zulässig.
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§ 3.
Der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen ist gemäß der Verordnung über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (NWKV), BGBl. Nr. 896/1995, zulässig.
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