§ 3 Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2014

Berufsbild

§ 3.

(1)   Für die Ausbildung im Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

6.

Kenntnis und Handhabung der Werkstoffe, Hilfsmittel und Waren des Fachbereiches sowie ihrer Eigenschaften, Wirkungsweise und Verwendungsmöglichkeiten sowie deren fachgerechter Entsorgung; Grundkenntnisse über die fachbezogene Biologie, Chemie und Physik

7.

Handhaben, Instandhalten und Lagern der zu verwendenden Werkzeuge, Hilfsmittel und Apparate

8.

Desinfizieren und Reinigen der zu verwendenden Werkzeuge, Apparate und Behelfe

9.

Berufsbezogenes Kommunizieren, Umgehen mit Kunden sowie Führen von Beratungs- und Verkaufsgesprächen

Berufsbezogenes Kommunizieren; Führen fachkundiger, persönlichkeitsbezogener Beratungs- und Verkaufsgespräche

10.

Kenntnis der englischen Fachausdrücke

11.

Kenntnis der biologischen Grundlagen der Hände und Fingernägel: Aufbau, Wachstum, Pflege und Veränderungen. Kenntnisse und Fertigkeiten der Hand- und Nagelpflege

Kenntnis der biologischen Grundlagen der Hände und Fingernägel: Aufbau, Wachstum, Pflege und Veränderungen. Durchführen der Nagelpflege und des dekorativen Nageldesigns

12.

Grundkenntnisse von Kopfhaut und Haar: Aufbau, Wachstum, Funktion, Reinigung, Pflege, Diagnose und Veränderungen. Kenntnis und Fertigkeiten der unterschiedlichen Kopfmassagetechniken

Erstellen von Behandlungsplänen für Haare und Kopfhaut, Erlernen und Aneignen der darauf aufbauenden Fertigkeiten für die Praxis

Erstellen von Behandlungsplänen für Haare und Kopfhaut, Ausführen der unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten

13.

Grundkenntnisse der Haut. Erkennen des Hauttyps und des Hautzustandes. Reinigen der Haut und Kenntnisse über das Legen von Kompressen zur Abreinigung der Haut

Kenntnis der unterschiedlichen Hautbehandlungsmöglichkeiten, Kenntnis der Veränderungen der Haut

Anwenden von Kompressen. Auftragen und Abnehmen von Masken und Packungen als Vorbereitung auf die dekorative Kosmetik

14.

Dekorative Kosmetik: Kenntnis und Fertigkeiten des Augenbrauen- und Wimpernfärbens sowie Augenbrauenformen, Grundkenntnisse der Make-up-Techniken

Dekorative Kosmetik: Kenntnis und Fertigkeiten des Augenbrauenformens, Erstellen von unterschiedlichen Make-ups für verschiedene Anlässe; Kenntnis über das Anbringen und Abnehmen künstlicher Wimpern

Dekorative Kosmetik: Erstellen von unterschiedlichen Make-ups für verschiedene Anlässe, spezielle Schminktechniken, auch in Hinsicht auf die Tätigkeit eines Visagisten/einer Visagistin, Farb- und Typberatung; Kenntnis über das Erstellen von Wimpernverlängerung und -verdichtung

15.

Grundkenntnisse des Rasierens und der damit verbundenen Gesichtspflege sowie Handhaben des Rasiermessers

Kenntnis und Fertigkeiten des Rasierens, der Gesichtspflege und der Form- und Schneidetechniken für Bärte

Kenntnis und Fertigkeiten des Bartfärbens

16.

Grundkenntnisse des Basishaarschneidens und dessen zeichnerischer Darstellung

Kenntnis und Fertigkeiten des Haarschneidens in verschiedenen Techniken, (auch unter Verwendung eines Übungskopfes) und deren zeichnerischer Darstellung

Durchführen von modischen Haarschneidetechniken am Kunden und deren zeichnerischer Darstellung

17.

Grundkenntnisse verschiedener Wickeltechniken für Dauerwellen, auch unter Verwendung von Übungsköpfen. Kenntnisse und Fertigkeiten des Fixiervorganges

Erstellen von Dauerwellen unter Anwendung verschiedener Wickeltechniken; Kenntnis des Erstellens von Wimpern-Dauerwellen

Erstellen von Dauerwellen an Kundinnen und Kunden; Kenntnis des Erstellens von Wimpern-Dauerwellen

18.

Kenntnisse und Fertigkeiten der verschiedenen Umformungs- beziehungs-weise Einlegetechniken, wie zum Beispiel handgelegter Wasserwelle, Papillotier- und Wickeltechniken. Föhnen unter Anwendung unterschiedlicher Bürsten und Techniken, auch an Übungsköpfen

Durchführen der verschiedenen Einlege- und Föhntechniken am Übungskopf und am Kunden/an der Kundin

Durchführen der verschiedenen Einlege- und Föhntechniken am Kunden/an der Kundin

19.

Gestalten von einfachen Frisuren, auch am Übungskopf

Gestalten von modischen Frisuren, auch am Übungskopf

Gestalten von Frisuren, auch unter Verwendung von Haarersatzteilen und Haarschmuck am Kunden/an der Kundin, Umgang mit langen Haaren zum Gestalten von Festfrisuren

20.

Kenntnisse über das Erstellen verschiedener Frisuren (Ausfrisier- und Finishtechniken)

Erstellen des Frisurenfinish unter Berücksichtigung der der jeweiligen Mode entsprechenden Techniken und Produkte, auch unter Verwendung von Übungsköpfen

Erstellen des Frisurenfinish unter Berücksichtigung der der jeweiligen Mode entsprechenden Techniken und Produkte am Kunden/an der Kundin

21.

Grundkenntnis der Farblehre und deren optischer Wirkung als Grundlage für die Farbveränderung

Kenntnisse der Arbeitstechniken und Fertigkeiten, die zu Farbveränderungen führen

Durchführen von Tönungen und Färbungen am Kunden. Farb- und Typberatung sowie Anwenden von farbverändernden Produkten und der unterschiedlichen Arbeitstechniken

22.

Grundkenntnisse des Haararbeitens

Kenntnis der Anfertigung von Haarersatz: Tressieren, Knüpfen, Kordeln und Nähen; Kenntnis der Anwendung von Haarverlängerung und Haarverdichtung

Tressieren, Knüpfen, Kordeln, Nähen und Tambourieren; Kenntnis der Anwendung von Haarverlängerung und Haarverdichtung

23.

Erkennen der verschiedenen Haarsorten für Haarersatz

Kenntnis des Reinigens, Pflegens und Frisierens von Perücken und Haarersatzteilen

Reinigen, Pflegen, Schneiden und Frisieren von Perücken und Haarersatzteilen sowie Anfertigen von Haarersatzteilen

24.

Kenntnis des Maskenbildens sowie Erstellen von Masken und Spezialeffekten unter Verwendung von branchenüblichen Materialien

25.

Grundkenntnisse im Wellnessbereich

26.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

27.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

28.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

29.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

30.

Kenntnis der Unfallgefahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einschließlich der Vorschriften zur Hygiene

31.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

     

(2)  Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 599/1987, (KJGB) zu entsprechen.

Schlagworte

Wimpernverdichtung, Betriebsform, Alltagsgespräch, Beratungsgespräch, Handpflege, Augenbrauenfärben, Farbberatung, Formtchnik, Umformungstechnik, Papillotiertechnik, Einlegetechnik, Ausfrisiertechnik

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2019

Gesetzesnummer

20008865

Dokumentnummer

NOR40162636

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