2. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen, Gleichbehandlungsbeauftragte und Schlussbestimmungen Allgemeine Bestimmungen
§ 3.
Die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen sind über die im 1. Hauptstück festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen jedenfalls zu berücksichtigen:
Zuletzt aktualisiert am
23.06.2026
Gesetzesnummer
20012337
Dokumentnummer
NOR40255315
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