Zum Bezugszeitraum vgl. § 4 Abs. 1.
§ 3.
Zusätzlich zu den Daten des Jahresabschlusses sowie der Rechenschaftsberichte der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ist der Prüfungsbericht über den Jahresabschluss und die Rechenschaftsberichte der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft der FMA auf elektronischen Datenträgern zu übermitteln.
Schlagworte
Veranlagungsgemeinschaft
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022
Gesetzesnummer
20004492
Dokumentnummer
NOR40073321
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