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§ 3 Fahrverbotskalender 2026

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2026

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2026

Gesetzesnummer

20013143

Dokumentnummer

NOR40276926

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