§ 3 Fahrverbotskalender 2018

Alte FassungIn Kraft seit 28.3.2018

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20010164

Dokumentnummer

NOR40200847

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