§ 3 Durchführung von gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2008

2. Abschnitt

Rodungsregelung Antrag auf Inanspruchnahme der Rodungsregelung

§ 3.

Der Antrag auf Inanspruchnahme der Rodungsregelung (im Rahmen der Gewährung der Rodungsprämie) ist mittels Formblatt ausschließlich vom Auspflanzberechtigten zu stellen. Ist der Antragsteller nicht der Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Weingarten ausgepflanzt ist, so hat der Eigentümer des Grundstückes dem Antrag im Formblatt zuzustimmen. Wird ein Eigentümer übergangen, so ist der Antrag dennoch wirksam und allfällige Schadenersatzansprüche sind auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

20006124

Dokumentnummer

NOR40102975

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)