§ 3.
Die Grundlagenfächer umfassen 20 Semesterstunden. Sie dienen der theoretischen und methodologischen Vertiefung des Studiums. Die Lehrveranstaltungen sind aus den geisteswissenschaftlichen Fächern sowie aus dem Lehrveranstaltungsangebot zur Wissenschaftstheorie zu wählen.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2026
Gesetzesnummer
20000932
Dokumentnummer
NOR40011720
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