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§ 3 Dachdecker/Dachdeckerin-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2019

Berufsbild

§ 3.

(1)   Für die Ausbildung im Lehrberuf Dachdecker/Dachdeckerin wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

(2)  Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Der Lehrbetrieb

1.1

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

1.2

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

1.3

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebes

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

2.

Aus- und Weiterbildung

2.1

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

2.2

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Rechte und Pflichten (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)

2.3

Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des

ASchG und des GlBG

3.

Sicherheit und Umweltschutz

3.1

Kenntnis der einschlägigen Arbeitnehmerschutz- und Sicherheitsvorschriften und Anwenden des proaktiven Sicherheitsmanagements

3.2

Kenntnis des Umgangs mit elektrischem Strom unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften

3.3

Kenntnis der Sicherheitsmaßnahmen bei elektrischen Freileitungen

3.4

Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (Dachsicherungssysteme)

3.5

Grundkenntnisse der Erstversorgung bei Arbeitsunfällen

Kenntnis der Erstversorgung bei Arbeitsunfällen sowie der Alarmierung im Bedarfsfall

3.6

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich

3.7

Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung (Recycling) sowie über die Entsorgung des Abfalls

Kenntnis der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung (Recycling) sowie über die Entsorgung des Abfalls

Trennen und Verwerten (Recyceln) der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe sowie Entsorgendes anfallenden Abfalls

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw.

4.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw.

4.4

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw.

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Organisation und Arbeitsgestaltung

5.1

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung unter Beachtung der

Produktivität und Wirtschaftlichkeit; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

5.2

Kenntnis und Anwendung der Grundlagen der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.)

5.3

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software)

Kenntnis und Anwendung von berufsspezifischer Software

5.4

Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien

5.5

Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme

5.6

Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft

5.7

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

5.8

Grundkenntnisse der Kalkulation

5.9

Grundkenntnisse des Qualitätswesens

Kenntnis und Anwendung des betriebsüblichen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation

6.

Kommunikation und Dokumentation

6.1

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Lieferanten/Lieferantinnen unter Beachtung des fachgerechten Auftretens und der fachgerechten Ausdrucksweise sowie angemessener Höflichkeitsformen

6.2

Grundkenntnisse der Kommunikation unter den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel

6.3

Kenntnis des Führens von Arbeitsnachweisen (auch in digitaler Form)

Ausfüllen und Erstellen von von Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen sowie Führen von Bautageberichten (auch in digitaler Form)

6.4

Grundkenntnisse der Baudokumentation (auch in digitaler Form)

Kenntnis und Durchführen der Baudokumentation (auch in digitaler Form)

Durchführen der Baudokumentation sowie Führen von Bautageberichten inklusive Beweissicherung (auch in digitaler Form)

7.

Dachdeckerarbeiten

7.1

Kenntnis der berufsspezifischen Normen, Fachregeln und Vorschriften sowie einschlägiger Richtlinien

Anwenden von berufsspezifischen Normen, Fachregeln und Vorschriften sowie einschlägigen Richtlinien

7.2

Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten

7.3

Grundkenntnisse der Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen

Kenntnis der Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen und der Verhütung von Schäden bei der Lagerung

7.4

Grundkenntnisse der schädlichen Einflüsse auf Werkstoffe und Hilfsstoffe und der Maßnahmen zu deren Abwehr

Kenntnis der schädlichen Einflüsse auf Werkstoffe und Hilfsstoffe und der Maßnahmen zu deren Abwehr

7.5

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe

7.6

Lesen von Zeichnungen, Plänen und anderen technischen Unterlagen (zB Montagedokumentationen) sowie Arbeiten mit Material- und Stücklisten

7.7

Skizzieren von Ausführungsdetails einfacher Bauteile

Zeichnen von Bauteilen und Aufmaßskizzen

7.8

Kenntnis des rechnergestützten Konstruieren

7.9

Messen und Anlegen auch mit digitalen Messgeräten

7.10

Grundkenntnisse der berufsspezifischen Statik, Festigkeitslehre und Bauphysik

7.11

Grundkenntnisse der berufsspezifischen Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik

7.12

Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Arbeits- und Baustellen

Einrichten und Absichern von Arbeits- und Baustellen

7.13

Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Instand halten, Bedienen, Abtragen) von erforderlichen Schutz- und Fanggerüsten sowie Dachschutzblenden aller Art (zB Fassadengerüst, Traufengerüst, Hebebühnen, Leiterngerüst)

7.14

Mitarbeiten beim Herstellen von Gerüsten (zB Fassadengerüst, Traufengerüst, Hebebühnen, Leiterngerüst) unter Einhaltung der KJBG-VO

7.15

Arbeiten auf Gerüsten (zB Fassadengerüst, Traufengerüst, Hebebühnen, Leiterngerüst) unter Einhaltung der KJBG-VO

7.16

Kenntnis des Aufstellen und Abbauen von zB Schrägaufzügen, Arbeitsbühnen, Hubsteiger

7.17

Grundkenntnisse der Zusammenarbeit und Abstimmung einzelner Handwerke sowie ihrer Schnittstellen auf der Baustelle

7.18

Grundkenntnisse der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich

Kenntnis der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich

7.19

Mitarbeiten beim Prüfen von Vorleistungen und Untergründen

Prüfen von Vorleistungen und Untergründen

7.20

Kenntnis der Dachsicherungssysteme wie Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme, Aufstieg- und Ausstiegleitern, Durchsturzsicherungen, Geländer

Durchführen von Arbeiten unter Verwendung von Steig- und Dachleitern

7.21

Kenntnis der diversen Dachformen, des Aufbaus von Dachkonstruktionen und der Deckungsart

7.22

Kenntnis der Vorrichtungen zur Ableitung von Oberflächenwasser wie zB Dachgullys

Herstellen von Vorrichtungen zur Ableitung von Oberflächenwasser wie zB Dachgullys

7.23

Feststellen des Materialbedarfs sowie Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien

7.24

Einfaches manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen, Holz, Kunststoffen, Verbundwerkstoffen und bituminösen Werkstoffen wie zB Bohren, Schleifen, Verbinden, Trennen, Schneiden, Nageln, Kleben

7.25

Kenntnis der Funktion, Anwendung und der Montage von Ein- und Aufbaubauteilen für Dächer und Wände wie zB Lüfter, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Durchgänge, Fenster, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen

7.26

Mitarbeiten beim Montieren von Ein- und Aufbaubauteilen für Dächer und Wände wie zB Lüfter, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Durchgänge, Fenster, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen, Schneehalte- und Schneefangsystemen sowie von Dachsicherungssystemen

Montieren von Ein- und Aufbaubauteilen für Dächer und Wände wie zB Lüfter, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Durchgänge, Fenster, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen, Schneehalte- und Schneefangsystemen sowie Mitarbeiten beim Ein- und Aufbauen von Dachsicherungssystemen

7.27

Mitarbeiten beim Herstellen von Unterkonstruktionen von Dachflächen im Rahmen von Sanierungen an der Dachdeckung und bei Umdeckungsarbeiten sowie von Wandflächen

Herstellen von Unterkonstruktionen von Dachflächen im Rahmen von Sanierungen an der Dachdeckung und bei Umdeckungsarbeiten sowie von Wandflächen

7.28

Kenntnis der Funktion, Anwendung und des Einbaus von Dämmstoffen (zB EPS, PU-Platten, XPS, mineralische Dämmstoffe usw.), Trenn-, Ausgleichs- oder Abdichtungsschichten und Dampfbremsen bzw. -sperren (zB Bitumenbahnen, PVC-Folien, TPO-Folien, EPDM-Bahnen, Flüssigkunststoffe usw.)

7.29

Mitarbeiten beim Einbauen von Dämmstoffen, Trenn-, Ausgleichs- oder Abdichtungsschichten und Dampfsperren sowie Oberflächenschutz

Einbauen von Dämmstoffen, Trenn-, Ausgleichs- oder Abdichtungsschichten und Dampfsperren sowie Oberflächenschutz

7.30

Kenntnis der Deckarten und der verschiedenen Deck- und Abdichtungsmaterialien (zB Tonziegel, Betondachsteine, Faserzementplatten, Stroh, Holzschindeln, Kunststoffplatten usw.) sowie der dazu notwendigen Be- und Verarbeitungstechniken wie Behauen, Zuschneiden, Sägen, Nageln, Klammern, Verdrahten usw.

Be- und Verarbeiten (durch Behauen, Zuschneiden, Sägen, Nageln, Klammern, Verdrahten usw.) von Deck- und Abdichtungsmaterialien (zB Tonziegel, Betondachsteinen, Faserzementplatten, Stroh, Holzschindeln, Kunststoffplatten, usw.)

7.31

Kenntnis des Einteilens und Schnürens der Fläche für die auszuführende Dacheindeckung und Dachabdichtung

Einteilen und Schnüren der Fläche für die auszuführende Dacheindeckung und Dachabdichtung

7.32

Mitarbeiten beim Eindecken von Wand- und Dachflächen mit verschiedenen Deckungsarten und Deckungsmaterialien

Eindecken von Wand- und Dachflächen mit verschiedenen Deckungsarten und Deckungsmaterialien

7.33

Kenntnis des Herstellens von Kleber- und Mörtelmischungen und des Anwendens bei berufsspezifischen Arbeiten (zB First-, Grat-, Traufen-, Ortgangmörtelung und Fugenverstrich)

7.34

Kenntnis von Sanierungsarbeiten von Rauchfangen

7.35

Herstellen von Anschlüssen und Abschlüssen zB für Kamine und Mauern

7.36

Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln

7.37

Kenntnis der Anforderungen für das Herstellen von begrünten Dachflächen und Fassaden

7.38

Vorbereiten von Dächern und Fassaden für Begrünungen (zB Abdichten, Herstellen von Trennlagen und Filterlagen usw.)

7.39

Ausführen von Reparatur- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Dach- und Wandflächen

     

Schlagworte

Dampfsperre, Betriebsform, Ausbildung, Arbeitnehmerschutzvorschrift, Alltagsgespräch, Hardware, Informationssystem, Ausmaßbestätigung, Verwendungsmöglichkeit, Werkstoff, Materialliste, Arbeitsstelle, Schutzgerüst, Aufstiegleiter, Steigleiter, Einbauteil, Schneehaltesystem, Einbau, Trennschicht, Ausgleichsschicht, Deckmaterial, Bearbeitungstechnik, Wandfläche, Klebermischung, Firstverstrich, Gratverstrich, Traufenverstrich, Reparaturarbeit, Wartungsarbeit

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2019

Gesetzesnummer

20010701

Dokumentnummer

NOR40215659

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