§ 3 Brexit-Verordnung Integration

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2020

Der Austritt am 1.2.2020 erfolgte mit einem Abkommen, daher tritt diese Verordnung nicht in Kraft.

Inkrafttreten

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung in Kraft, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen gemäß Art. 50 Abs. 2 EUV erfolgt.

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2020

Gesetzesnummer

20010612

Dokumentnummer

NOR40213706

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