Ausbildungsabschnitte
§ 3.
Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen:
- 1. Basiseinführung,
- 2. Allgemeine Ausbildung,
- 3. Fachspezifische Ausbildung
Ziele und Inhalte sind in der Anlage geregelt.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2017
Gesetzesnummer
20008378
Dokumentnummer
NOR40149776
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