Lehrgang „Coaching und Mediation“
§ 3.
Das Österreichische Trainingszentrum für Neuro-Linguistisches Programmieren ist berechtigt, den Lehrgang „Coaching und Mediation“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Coaching und Mediation“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Expertin für Coaching und Mediation“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Experte für Coaching und Mediation“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2025
Gesetzesnummer
20004901
Dokumentnummer
NOR40081417
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