§ 3 Banderolenverordnung 2008

Alte FassungIn Kraft seit 21.5.2008

Farbe und Inhalt der Banderole

§ 3.

Die Farben der Banderole sind rot-weiß-rot. Sie hat den zugeteilten Kennbuchstaben der ausgebenden Druckerei, das österreichische Staatswappen und die Betriebsnummer zu enthalten, wobei sich das Staatswappen zwischen dem Kennbuchstaben auf linker Seite und der Betriebsnummer auf rechter Seite zu befinden hat.

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2024

Gesetzesnummer

20005821

Dokumentnummer

NOR40098454

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