1. Hauptstück
Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern Gleichstellung
§ 3.
Ziel dieses Hauptstückes ist die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben von Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie pflegenden Angehörigen.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2024
Gesetzesnummer
10008858
Dokumentnummer
NOR40255748
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