§ 3 Apothekerkammer-Wahlordnung 2001

Alte FassungIn Kraft seit 12.9.2001

Verlautbarungen

§ 3

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Verlautbarungen haben in der “Österreichischen Apotheker-Zeitung" zu erfolgen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)