§ 3
Die ungarische Sprache wird zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen vor den Bezirksgerichten und Bezirkshauptmannschaften Oberpullendorf und Oberwart.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 3
Die ungarische Sprache wird zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen vor den Bezirksgerichten und Bezirkshauptmannschaften Oberpullendorf und Oberwart.
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