3. Hauptstück
Überwachungsmaßnahmen für Druckbehälter
Allgemeines
§ 39
(1) Die wiederkehrenden Untersuchungen und Überprüfungen an Druckbehältern umfassen folgende Überwachungsmaßnahmen:
- 1. äußere Untersuchung,
- 2. innere Untersuchung,
- 3. Druckprüfung,
- 4. Dichtheitsprüfung.
(2) An überhitzungsgefährdeten Druckbehältern sind für die Durchführung der Untersuchungen ergänzend oder ersatzweise die zutreffenden Bestimmungen für Dampfkessel gemäß 2. Hauptstück, §§ 36 bis 38, anzuwenden.
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