§ 37 AFV

Alte FassungIn Kraft seit 23.4.1999

Bewilligungsverfahren für Relaisfunkstellen

§ 37

§ 37. Dem Antrag ist eine technische Beschreibung der Relaisfunkstelle sowie ein technisches Zusatzblatt anzuschließen, aus welchem die nachstehenden Daten hervorgehen:

Vorschlag für die Bildung eines Rufzeichens

Standort

Geographische Koordinaten (auf Sekunden)

Seehöhe (m)

Antennenhöhe (m)

Polarisation

Antennengewinn (dB)

Azimut (Grad)

Öffnungswinkel (Grad)

Sende- und Empfangsfrequenz (MHz)/Kanalbezeichnung

Bezeichnung der Aussendung (Bandbreite und Sendeart)

Senderleistung/Strahlungsleistung (W)

Kabeldämpfung (dB)

Fernsteuer-Empfänger: Frequenz/Sendeart

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