Zustellung ohne Zustellnachweis durch einen Zustelldienst
§ 36.
Für die Zustellung ohne Zustellnachweis durch einen Zustelldienst gilt § 35 mit der Maßgabe, dass die gemäß Abs. 3 letzter Satz übermittelten Daten nicht als Zustellnachweis gelten.
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2019
Gesetzesnummer
10005522
Dokumentnummer
NOR40192235
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