Verbot von Vergeltungsmaßnahmen
§ 36
§ 36. Verfahren nach dem § 35 dürfen vom Antragsgegner nicht zum Anlaß genommen werden, den durch den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung unmittelbar betroffenen Unternehmer von einer weiteren Belieferung oder Abnahme zu angemessenen Bedingungen auszuschließen; das Kartellgericht hat auf Antrag dem Antragsgegner aufzutragen, eine solche Verhaltensweise abzustellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)