§ 34 Markscheideverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2001

4. Abschnitt

Bergbaukartenwerk Bestandteile

§ 34

Bestandteile des Bergbaukartenwerks sind

  1. 1. die im Mineralrohstoffgesetz angeführten Lagerungskarten, Lagepläne (§§ 27 Abs. 4, 35 Abs. 3, 80 Abs. 2 Z 5 und 8, 75 Abs. 2, 91 Abs. 2, 113 Abs. 2 Z 1, 154 Abs. 1 und § 202 Abs. 3 des Mineralrohstoffgesetzes) sowie die den Ansuchen um Bezeichnung von Grundstücken und Grundstücksteilen als Bergbaugebiete anzufügenden Unterlagen (§ 154 Abs. 1 des Mineralrohstoffgesetzes) und
  2. 2. die in den §§ 41 bis 45 genannten Risse und Karten.

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