§ 33 Prüfungsordnung AHS

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2012

zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 1

Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien

§ 33.

Abweichend von § 12 hat die Klausurprüfung bei drei Klausurarbeiten je eine schriftliche Klausurarbeit aus folgenden Prüfungsgebieten zu umfassen:

  1. 1. „Deutsch“ (standardisiert),
  2. 2. nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten, sofern in der Oberstufe mit insgesamt mindestens zehn Wochenstunden besucht (in den Sprachen Latein, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch standardisiert):
  1. a) „Latein“ oder
  2. b) „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“ oder
  3. c) „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“ oder
  4. d) „Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ oder
  5. e) „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ und
  1. 3. „Mathematik“ (standardisiert).

    Bei vier Klausurarbeiten hat die Klausurprüfung eine weitere schriftliche Klausurarbeit nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus einem noch nicht gewählten Prüfungsgebiet gemäß Z 2 zu umfassen.

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