zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 1
Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien
§ 33.
Abweichend von § 12 hat die Klausurprüfung bei drei Klausurarbeiten je eine schriftliche Klausurarbeit aus folgenden Prüfungsgebieten zu umfassen:
- 1. „Deutsch“ (standardisiert),
- 2. nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten, sofern in der Oberstufe mit insgesamt mindestens zehn Wochenstunden besucht (in den Sprachen Latein, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch standardisiert):
- a) „Latein“ oder
- b) „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“ oder
- c) „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“ oder
- d) „Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ oder
- e) „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ und
- 3. „Mathematik“ (standardisiert).
Bei vier Klausurarbeiten hat die Klausurprüfung eine weitere schriftliche Klausurarbeit nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus einem noch nicht gewählten Prüfungsgebiet gemäß Z 2 zu umfassen.
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