Aufgaben
§ 30.
Als institutionalisiertes Dialogforum zwischen Zivilgesellschaft und Staat hat der Österreichische Freiwilligenrat folgende Aufgaben:
- 1. Beratung des/der Bundesministers/in für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Fragen der Freiwilligenpolitik,
- 2. Förderung der Vernetzung, der Zusammenarbeit und der Nutzung von Synergien innerhalb der Zivilgesellschaft/Freiwilligenorganisationen,
- 3. Erstattung von Vorschlägen und Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Freiwilligenpolitik,
- 4. Mitwirkung an der Konzeption und Schwerpunktsetzung des periodisch zu erstellenden Freiwilligenberichts.
Zuletzt aktualisiert am
25.07.2023
Gesetzesnummer
20007753
Dokumentnummer
NOR40137461
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