§ 2a Marchfeldschlösser-Gesetz

Alte FassungIn Kraft seit 10.6.2006

Geschäftsanteile

§ 2a

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt bis zu 100% der Geschäftsanteile der Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. zu erwerben. Nach erfolgtem Erwerb der Geschäftsanteile durch die Republik Österreich sind jedoch auch künftig Beteiligungen anderer Gesellschafter an der Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft m. b.H., unter Beachtung des kulturpolitischen Auftrages gemäß § 1, zulässig.

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