Antrag auf Zulassung
§ 2.
Der Antrag auf Zulassung als elektronischer Zustelldienst ist beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einzubringen. Er hat die Angaben und Unterlagen nach § 3 und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Antragstellers zu enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2019
Gesetzesnummer
20004204
Dokumentnummer
NOR40219510
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