Statistische Einheiten, Erhebungsmasse
§ 2.
Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die zum Stichtag bestockte Weingartenflächen bewirtschaften, deren Erzeugung an Trauben, Traubenmost, Wein oder vegetativem Vermehrungsgut der Reben normalerweise für den Verkauf bestimmt ist.
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2020
Gesetzesnummer
20011160
Dokumentnummer
NOR40222944
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)