§ 2
§ 2. Die Bestimmungen des § 1 Abs. 3 bis Abs. 5 sowie der §§ 2, 4 (ausgenommen die Ausschlussgründe gemäß § 9), 6, 7 Abs. 2 und Abs. 3 der FinanzOnline-Verordnung 2002, BGBl. II Nr. 46 in der Fassung BGBl. II Nr. 448/2002 sind für die Übermittlung der Daten der Umsatzsteuervoranmeldung sinngemäß anzuwenden.
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