2. Verordnung betreffend Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen

Alte FassungIn Kraft seit 14.4.2020

§ 0

2. Verordnung betreffend Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen

Kurztitel

2. Verordnung betreffend Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 154/2020 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

14.04.2020

Außerkrafttretensdatum

31.07.2024

Index

31/04 Bundesbeteiligungen

Langtitel

2. Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind

StF: BGBl. II Nr. 154/2020

Änderung

BGBl. I Nr. 86/2024 (NR: GP XXVII IA 4070/A AB 2679 S. 270 . BR: 11521 AB 11545 S. 969.)

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes, BGBl. I Nr. 51/2014, zuletzt geändert durch das 3. COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 23/2020, wird im Einvernehmen mit dem Vizekanzler verordnet:

Schlagworte

COFAG Sammelgesetz (BGBl. I Nr. 86/2024)

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024

Gesetzesnummer

20011122

Dokumentnummer

NOR40222641

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